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Anfechtungsvorbereitung
Lange galt, dass dem Insolvenzverwalter mit der Insolvenzordnung ein scharfes Schwert an die Hand gegeben wurde, um im Rahmen der Insolvenzanfechtung abgeflossenes Vermögen aus vorgenommenen Rechtshandlungen zurückzufordern und damit eine entsprechende hohe Insolvenzmasse zu generieren. Die dabei generierte Insolvenzmasse dient unter anderem dazu, die Schicksalsgemeinschaft der Gläubiger gleichermaßen zu befriedigen.
Einschneidende Änderungen im Anfechtungsrecht erschweren die Generierung zusätzlicher Insolvenzmasse
Mit Wirkung vom 05.04.2017 ist die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts in Kraft getreten. Mit diesen Änderungen verfolgte der Gesetzgeber unter anderem das Ziel den Wirtschaftsverkehr von Rechtsunsicherheiten zu entlasten. In der Fachliteratur wurde diese Änderungen bereits ausgiebig erörtert und dabei die gestiegenen Anforderungen für die Insolvenzanfechtung beschrieben. Nun gibt es weitere schlechte Nachrichten für Insolvenzverwalter, denn auch das BGH erschwert mit entsprechenden Entscheidungen insbesondere die Vorsatzanfechtung.
In den Fachkreisen wird unter anderem das Urteil des BGH zur Vorsatzanfechtung vom 06.05.2021 –IX ZR 72/20- als Zeitenwende und Neujustierung bzw. Richtungsänderung im Anfechtungsrecht beschrieben.
Der BGH hatte in dem Urteil die tatbestandlichen Anforderungen für die sog. Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO erhöht. Das scharfe Schwert der Insolvenzanfechtung wird somit zunehmend stumpfer. Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass die Rechtsprechung des BGH die Anfechtungsvoraussetzungen insbesondere in der Vorsatzanfechtung präzisieren und vermutlich verschärfen wird.
Durch eine systematische Analyse der Geschäftsabläufe mit einer ausgefeilten Recherche der Daten aus der Finanzbuchhaltung, dem Belegwesen und den genutzten Kommunikationskanälen zwischen dem schuldnerischen Unternehmen und den jeweiligen Gläubigern kann das abgestumpfte Schwert durchaus geschärft werden.
Aufgrund unserer Expertise im Rahmen der Insolvenzanfechtung insbesondere in der Auswertung der Zahlungsströme und der Buchung zu den einzelnen Geschäftsvorgängen, der Auswertung der Kommunikationskanäle zwischen schuldnerischen Unternehmen und Gläubigern bzw. Gläubigervertreter konnten wir bereits in der Vergangenheit oftmals ausreichende Indizien für eine erfolgreiche Insolvenzanfechtung zusammentragen. Somit konnten wir vorausschauend die Erfordernisse der aktuellen Rechtsprechung erfüllen.
Dabei zeigt unsere Erfahrung, dass es hilfreich ist schon sehr frühzeitig in einem insolventen Unternehmen das dort vorhandene Schlüsselpersonal zu erkennen und zu kontaktieren, um die notwendigen Daten und Erklärungen zu sichern, damit ein späterer Informationsverlust für die Aufarbeitung von möglichen Anfechtungstatbestände verhindert wird.
Unsere Zahlungsanalyse - Ihr Mehrwert für die Insolvenzmasse
Mit unserer Art der Zahlungsanalysen können wir oftmals eine Vielzahl an Anfechtungstatbeständen auch außerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenzantrag ermitteln, die somit zu einer erheblichen Massemehrung beiträgt.
Nach Ihren Vorgaben beleuchten wir ausführlich unter anderem die Zahlungsströme und Verrechnungen mit den einzelnen Gläubiger und Organen in unserer Zahlungsanalyse und sagen Ihnen, welches Anfechtungspotenzial wir für die Insolvenzmasse dadurch erwarten.
Dabei begutachtet unser geschultes Personal die vorgenommenen Rechtshandlungen unter der Prämisse sämtlicher gesetzlicher Normen, die für die Insolvenzanfechtung von Relevanz sind.
Für weitere Fragestellungen oder eine Leseprobe sprechen Sie uns gerne an.