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Gutachtenerstellung
Zu welchem Zeitpunkt trat die Zahlungsunfähigkeit und/oder die Überschuldung eines insolventen Unternehmens ein?
Wer sich bereits einmal intensiv mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt hat, weiß wie schwierig und komplex diese vermeintlich einfache Frage zu beantworten ist. Eine Vielzahl von Faktoren ist in die Betrachtung einzubeziehen.
Wir kümmern uns um eine Gutachtenerstellung, indem wir uns einen gründlichen Überblick der Situation verschaffen. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Bewertungsansatz mit individueller Unterstützung zu jedem Zeitpunkt und in jedem Prozessschritt.
Nicht nur betriebswirtschaftliche Aspekte sind zu analysieren und zu bewerten sondern vielmehr auch die durch die Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe für die Beurteilung der Vorlage eines Insolvenzgrundes. Immer wieder ist es hierbei erforderlich intensiv in die sichergestellten Akten und Buchhaltungsunterlagen der Schuldner einzusteigen und diese systematisch auf Hinweise und Beweise für bestehende Krisensituationen zu durchforsten. Gerade an dieser Stelle zahlt sich die von uns angebotene Kombination aus Akteneinlagerung und Gutachtenerstellung aus.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen bewertungsrelevanten Fragestellungen und werden als Gutachter für Sie tätig.
Durch das OLG Celle geprüfte Beweiskraft
Schon seit vielen Jahren beschäftigen wir uns intensiv mit der Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen gezielt zu diesen Fragestellungen. Die Beweiskraft unserer Ausarbeitungen wurde in einer Vielzahl von Anfechtungsprozessen, unter anderem auch vor dem Oberlandesgericht Celle festgestellt.
Im Rahmen unserer Gutachtenerstellung ermitteln wir dabei nicht nur den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung, sondern wir stellen auch fest, welche anfechtbaren Vermögensabflüsse in der Folgezeit passierten.
Mit unseren Gutachten haben Sie die Möglichkeit die Insolvenzmassen aktiv zu mehren.